Viele Corona-Regeln fielen am 20. März bundesweit, nicht aber in Baden-Württemberg und Bayern. Aber auch hier gibt es Unterschiede.
In Bayern müssen Grund- und Förderschüler seit Montag keine Masken mehr im Unterricht tragen. Eine Woche später entfällt die Maskenpflicht für die 5. und 6. Klasse. In den Fluren und Toiletten, den sogenannten Begegnungszonen, bleibt die Maskenpflicht jedoch für alle bestehen.
In Baden-Württemberg müssen alle Schulkinder mindestens für die zweiwöchige Übergangszeit eine Maske im Unterricht tragen.
Prüfung in Schulen
Die regulären Prüfungen an bayerischen Schulen Die Aktionen und die Cafés bleiben laut bayerischem Kultusministerium wie bisher. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen eins bis sechs in Bayern werden weiterhin zweimal wöchentlich mit einem PCR-Pooltest getestet, dazu kommt wöchentlich ein zusätzlicher Schnelltest. In den höheren Klassen gibt es drei Schnelltests pro Woche.
In dem Baden-Württemberg die Tests in den Schulen werden angepasst. Ab dem 21. März gibt es an den Schulen in Baden-Württemberg nur noch zwei Corona-Tests pro Woche statt wie bisher drei. Zusätzlich werden an fünf aufeinanderfolgenden Tagen nach der Infektion sogenannte Reentry-Tests durchgeführt.
Private Treffen und Veranstaltungen
In Bayern und Baden-Württemberg entfallen ab sofort alle Kontaktbeschränkungen und Obergrenzen für öffentliche Veranstaltungen. Bis zum 2. April bleiben jedoch die 2G-, 2Gplus- und 3G-Zugangsregeln für Restaurants und Clubs sowie die Maskenpflicht in Innenräumen und im gewerblichen Bereich bestehen.
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