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„Gerecht für alle“ – Finanzamt startet Informationskampagne zur neuen Hamburger Grundsteuer – Informationstour mit Senator Dressel und Team in allen Bezirken

Zur Einführung der neuen Hamburger Grundsteuer startet die Finanzverwaltung eine breite Informationskampagne. Zum Auftakt fand heute, am 21. März, eine erste Informationsveranstaltung auf dem Gänsemarkt statt. Senator Andreas Dressel und ein Team von Finanzbeamten werden in den kommenden Wochen mit einem Infomobil in alle 7 Hamburger Bezirke reisen, um die Hamburgerinnen und Hamburger über die neue Grundsteuer zu informieren und Fragen zu beantworten. Die Plätze befinden sich auf den örtlichen Wochenmärkten. Neben Plakaten und Flyern, die in den Finanzämtern und Kundencentern Hamburg erhältlich sind, sind auch andere Kanäle Teil der Informationskampagne. So finden es die Hamburger auf der Website www.grundschule-hamburg.de Alle Informationen und Hintergründe werden kompakt und einfach erklärt, zum Beispiel über die Neubewertung der Immobilie und die notwendigen Daten, die die Eigentümer für dieses Jahr vorlegen müssen.

Senator Dr. Andreas Dressel: „Mit einer breiten Informationskampagne zur neuen Grundsteuer treten wir jetzt mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Dialog. Unser neues Hamburger Grundsteuermodell ist einfach, transparent und aufkommensneutral – es ist wie der Leitsatz unserer Kampagne: „Fair für alle“. Dennoch bringt eine solche Reform natürlich viele Neuerungen und Fragen mit sich, dies gilt etwa für die Festsetzung der Grundsteuerwerte ab Sommer, zu der alle Hauseigentümer aufgerufen sind. Wir informieren auf den vielen verschiedenen Kanälen darüber, bieten Hilfestellungen und Antworten. Ich freue mich auf viele interessante Gespräche und den Austausch mit den Hamburgern in den kommenden Wochen!“

Termine der Informationstour:

Quartier

Standard

Schild

Zeit

Auftaktveranstaltung Gänsemarkt

Gänsemarkt

Mo, 21.03.2022

11:30 bis 12:30 Uhr

Volksdorf

Halenreie / Katzenjahr

Mi, 23.03.2022

8:00 bis 12:00 Uhr

Uhlenhorst

Immenhof

Fr, 25.03.2022

8:30 bis 12:00 Uhr

Langhorn

Langenhorner Marsch

vom 29.03.2022

14:00 bis 18:00 Uhr

Neustadt

Großneumarkt

Mi, 30.03.2022

8:30 bis 12:00 Uhr

Fuhlsbüttel

Ratsmühlendamm

Mi, 06.04.2022

8:30 bis 12:00 Uhr

Blankenese

Blankeneser Bahnhofstr

Fr, 08.04.2022

8:00 bis 12:00 Uhr

Rahlstedt

Rahlstedter Bahnhofstr

Mi, 20.04.2022

8:00 bis 12:00 Uhr

Großer Flottbeck

Osdorfer Landstr

Mi, 27.04.2022

8:00 bis 12:00 Uhr

Bergedorf

Chrysanderstr

Fr, 29.04.2022

8:00 bis 12:00 Uhr

Wandsbek

Quarre

Mi, 04.05.2022

8:00 bis 12:00 Uhr

Eidelstedt

Alte Elbgaustr

Mi, 11.05.2022

8.30 bis 12.00 Uhr

Erntehude

Eismarkt / Eisstraße

Fr, 13.05.2022

8.30 bis 12.00 Uhr

Harburg

Sand / Schloßmühlendamm

Mi, 18.05.2022

8:00 bis 12:00 Uhr

Niendorf

Tibarg

Do, 19.05.2022

8.30 bis 12.00 Uhr

Neugraben

Neue Ausgrabungen März

Do, 02.06.2022

8:00 bis 12:00 Uhr

Hintergrund:

Im Zuge der bundesweit notwendig gewordenen Grundsteuerreform hat Hamburg ein eigenes Modell verabschiedet, das der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt besser gerecht wird. Hamburg setzt auf das sogenannte „Mietmodell Wohnen“. Im Hamburger Wohnsituationsmodell wird die Grundsteuer B für Wohngebäude in erster Linie anhand der Grundstücksgröße, der Baufläche und der Lage des Grundstücks ermittelt. Es wird zwischen „normalen“ und „guten“ Wohnanlagen unterschieden. Grundlage dafür ist das bekannte Hamburger Wohnlagenverzeichnis, das sich im Mietspiegelverfahren bewährt hat.

Die neue Grundsteuer wird 2025 erstmals aufgehoben, doch in diesem Jahr müssen Eigenheimbesitzer handeln. Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 müssen Eigentümer von Wohn- und Gewerbeimmobilien beim Finanzamt eine sogenannte Wertermittlungserklärung abgeben. Die erforderlichen Angaben sind jedoch überschaubar, da das Hamburger Grundsteuergesetz eine vereinfachte Grundsteuerbemessungsgrundlage vorsieht. Neben der jeweiligen Steuernummer in der Grundstücksbezeichnung (Kreis, Grundbuch, Flurstück, Adresse) sind lediglich Angaben zu den Eigentümern mit ihren jeweiligen Anteilen, der Grundstücksgröße und den Wohn- und Nutzflächen der Gebäude enthalten. zur Verfügung gestellt werden. Eine ausführliche Anleitung zum Ausfüllen der Erklärung finden Sie auf der Internetseite www.grundsteuer-hamburg.de. Dieser muss elektronisch über das Online-Portal www.elster.de bis spätestens 31. Oktober dieses Jahres eingereicht werden.

Medienanfragen

Pressestelle der Finanzbehörde

Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg

Telefon: +49 40 428 23-1662

Email: pressestelle@fb.hamburg.de

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