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Rente mit 63 – Mit diesen Abschlägen müssen Sie rechnen

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Von: Sandra Kathe

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In Deutschland wird das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Wer früher in Rente gehen möchte, kann dies weiterhin tun, jedoch mit Abschlägen.

Berlin – Wer mehr als 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat und innerhalb eines bestimmten Zeitraums geboren wurde, kann sich auch in Deutschland ab dem 63. Lebensjahr regulär pensionieren lassen. Allerdings bringt auch die Pensionierung ab 63 Jahren Abzüge mit sich, je nachdem, in welchem ​​Alter Sie in Rente gehen.

So wird beispielsweise das Renteneintrittsalter in Deutschland seit 2012 schrittweise angepasst: Für alle nach 1947 Geborenen wird das Renteneintrittsalter bis 2023 jedes Jahr um einen Monat angehoben. Ab 2024 erhöht sich das Renteneintrittsalter um zwei Monate pro Jahr für alle nach 1959 Geborenen, wie die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Internetseite erklärt. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 tritt eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren in Kraft. Wer vor 1953 geboren ist, kann mit 63 Jahren ohne Rente in Rente gehen.

Pensionierung zwischen 63 und 67 Jahren: Dies gilt für langjährig und besonders langjährig Versicherte

Es wird zwischen der Altersrente für langjährig Versicherte – also alle, die mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben – und insbesondere für langjährig Versicherte mit einer Beitragsdauer von mehr als 45 Jahren unterschieden . Laut der Deutschen Rentenversicherung können langjährig Versicherte der Jahrgänge 1949 bis 1963 vor Vollendung des 67. Lebensjahres ohne Abzug in Rente gehen. Für besonders lange Versicherte, die in der Regel eine höhere Rente beziehen, wird diese bereits ab dem Jahrgang 1953 angerechnet.

Wenn Sie mit 63 Jahren in Rente gehen wollen, müssen Sie je nach Jahr mit Abschlägen rechnen. (Symbolfuß) © Mohssen Assanimoghaddam / dpa

Die Höhe der Abzüge bemisst sich nach der Anzahl der Monate, die ein Versicherter der deutschen Rentenversicherung vorzeitig in Rente geht. Zwischen Rentenbeginn und dem ordentlichen Rentenalter werden für jeden Monat 0,3 Prozentpunkte von der Rente abgezogen.

1956 65 Jahre + 10 Monate
1957 65 Jahre + 11 Monate
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre + 2 Monate
1960 66 Jahre + 4 Monate
1961 66 Jahre + 6 Monate
1962 66 Jahre + 8 Monate
1963 66 Jahre + 10 Monate
1964 67 Jahre

Regelpensionsalter oder Pensionsalter 63: Das können Sie sich dazuverdienen

In die Berechnungszeiträume der Beitragszeit sind alle Jahre einzubeziehen, die Sie als Arbeitnehmer oder Selbstständiger in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben. Hinzu kommen Beiträge für Minijobs, Elternzeiten für Kinder bis 10 Jahre, Zivil- oder Wehrdienst sowie Pflichtbeiträge und Anrechnungszeiten aufgrund des Bezugs von Sozialleistungen. Allen, die in den zwei Jahren vor der Pensionierung Arbeitslosengeld bezogen haben, werden diese Jahre nur dann angerechnet, wenn die Arbeitslosigkeit auf Insolvenz oder Betriebsschließung zurückzuführen ist.

Unabhängig vom Renteneintrittsalter dürfen Rentner in Deutschland 6300 Euro pro Kalenderjahr zusätzlich zu ihrer Rente ohne Anrechnungsrisiko hinzuverdienen. Für das Jahr 2022 gilt aufgrund der Corona-Pandemie eine erhöhte Einkommensgrenze für Renten in Höhe von 46.060 Euro. (ska)