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Verbraucherzentrale NRW warnt Telekom, Vodafone und o2

Beim Abschluss eines neuen Handyvertrages an Dinge zu denken, ist oft gar nicht so einfach. Viele unterschiedliche Tarife, Zusatzoptionen für Datenvolumen oder Extras, Rabatte für Jugendliche oder die geänderten Verträge können den Vertragsabschluss komplex machen. Daher sollen Kunden seit Ende 2021 vor Vertragsabschluss im Mobile Shop eine Zusammenfassung erhalten, die über die wichtigsten Details zum neuen Vertrag informiert. In der Tat.

Ein Test der Verbraucherzentrale NRW zeigt nun, dass das neue Instrument noch nicht in der Praxis angekommen ist. Bei 198 Handyshops in Nordrhein-Westfalen führte die Organisation stichprobenartige Kontrollen zu verdeckten Einkäufen durch. Das Ergebnis ist nüchtern: Nur in einem Geschäft präsentierten die Verkäufer die Vertragszusammenfassung allein den sogenannten Mystery Shoppern.

In fünf weiteren Handyshops gab es zumindest auf Anfrage eine Übersicht über die Vertragsdetails. Zwölf Unternehmen lehnten die Zusammenfassung dennoch ab, obwohl sie ausdrücklich danach gefragt wurden. In den anderen Shops wurden Kontrolleure mit Flyern, Prospekten, handschriftlichen Angeboten oder dem Ausdruck eines „persönlichen Angebots“ kontrolliert.

Dies schränke die Möglichkeiten der Kunden ein, sich umfassend zu informieren, kritisiert der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski. Eine Vertragszusammenfassung stünde Verbrauchern oft erst nach Abschluss zur Verfügung oder wenn sie „zur Unterschrift schon den Stift zücken“. Sie hätten daher nicht die Möglichkeit, verschiedene Zinssätze zu vergleichen oder eine Nacht über dem angebotenen Schuldzins zu schlafen.

Immer wieder Probleme mit krummen Verkaufsmethoden

Die neue Regelung zur schriftlichen Zusammenfassung der Vertragsdaten beim Abschluss von Mobilfunkgeschäften stammt aus dem Telekommunikationsgesetz. Diese wurde 2021 überarbeitet, unter anderem um die Position der Verbraucher zu stärken. Denn krumme Verkaufsmethoden rund um den Mobilfunkmarkt sorgen für Schlagzeilen.

Zum Beispiel, wenn ein Vodafone-Vertriebspartner 2019 einer Katze einen Handyvertrag geschenkt hat. Auf netzpolitik.org haben wir im Jahr 2021 eine Reihe von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung gemeldet, da Kunden in o2 Stores bei Vertragsabschluss umfangreiche Datenschutzfreigaben erhalten haben.

Noch massivere Datenschutzprobleme bei Vodafone hat der Spiegel gemeldet. Tatsächlich kassiert der Konzern derzeit DSGVO-Bußgelder in mehreren EU-Ländern. Der Bundesdatenschutzbeauftragte ermittelt nach eigenen Angaben auch in Deutschland gegen Vodafone und Telefónica o2.

Telekom-Bedingungen als Vertragszusammenfassung

Probleme mit den neuen Vorgaben für Vertragsinformationen scheinen alle großen Mobilfunkbetreiber gleichermaßen zu betreffen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW versuchten beispielsweise die Verkäufer in einem Telekom-Filiale, die 40-seitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragszusammenfassung an die Kunden zu verkaufen.

In einer Vodafone-Filiale sollte die Testperson zunächst persönliche Daten preisgeben und den Vertrag unterschreiben, bevor sie die Details erhält. In einem o2-Shop wurde Mystery Shoppern mitgeteilt, dass sie sich keine Sorgen machen müssen, dass ihnen versehentlich etwas abgerissen wird, da der Vertrag erst mit Unterzeichnung gültig sei. Bei einem Multi-Seller-Deal hieß es, die Zusammenfassung sei nicht nötig, weil die Details leicht zu merken seien.

In einem Telekommunikationsunternehmen hieß es hingegen, Vertragszusammenfassungen seien „nur etwas für Verbraucherschützer“. Die Verbraucherzentrale NRW sieht das anders. Sie hat jetzt Abmahnungen gegen Vodafone, Telekom und Telefónica o2 ausgesprochen und fordert die Einstellung illegaler Praktiken.