Wir haben bereits über Sozialleistungen berichtet und diese online angemeldet. Dafür wurde die soziale Plattform in NRW ins Leben gerufen. Die Digitalisierung geht auch in anderer Hinsicht weiter. Das Bundesministerium der Justiz hat am 22. März einen Gesetzentwurf zur Ergänzung der Vorschriften zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie veröffentlicht.
Eines der Ziele? Kernstück dieses Gesetzes ist die Ermöglichung der Online-Schulung der GmbH und weiterer Online-Verfahren für Eintragungsanträge ab dem 1. August 2022. Das DiRUG (Digitale Umsetzungsrichtlinie) macht es unter anderem für Händler und Unternehmen bereits möglich. Dinge zur notariellen Beurkundung von Handelsregisteranmeldungen können per Videokommunikation erfolgen, eine persönliche Anwesenheit beim Notar ist also nicht erforderlich.
Die Zulässigkeit der Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen soll künftig nicht mehr auf bestimmte juristische Personen beschränkt, sondern für alle juristischen Personen möglich sein. Gleichzeitig werden laut Bundesgerichtshof auch Anmeldungen zum Personen-, Genossenschafts- und Vereinsregister in das notarielle Online-Beglaubigungsverfahren einbezogen.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt:
Für mich hat die Digitalisierung der Justiz und des Rechtsstaates einen hohen Stellenwert. Ein wichtiger Aspekt ist, dass wir Unternehmen auch in Deutschland eine Online-Niederlassung ermöglichen. Im vergangenen Jahr wurde der langfristige Schritt getan, um die Online-Ausbildung einer GmbH zu ermöglichen. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf gehen wir konsequent weiter: Online-Anmeldungen zum Register sollen auch für andere juristische Personen möglich sein und Online-Beglaubigungen sollen noch umfangreicher werden. Damit stärken wir den Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland und führen die Zertifizierung und das Zertifizierungssystem weiter ins 21. Jahrhundert.
Add Comment